Alle Konditionen, Zahlungen, rechtliche Grundlagen und praktischen Tipps für Grundstückseigentümer, die mit Pacht für Stromspeicher Geld verdienen wollen.
Eine Stromspeicher-Pacht ist ein langfristiger Vertrag, bei dem ein Grundstückseigentümer einem Energieunternehmen eine kleine Fläche zur Aufstellung eines Batterie-Großspeichers überlässt. Dafür erhält der Eigentümer eine vertraglich vereinbarte Vergütung — entweder als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss oder als jährliche Zahlung über die gesamte Laufzeit (typisch 20 Jahre).
Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Gestattungs- bzw. Stellflächenvertrag. Die Pacht ähnelt einem klassischen Mietvertrag über ein Grundstück, ist aber zweckgebunden auf die Aufstellung der Energiespeicher-Anlage.
Bei uns sind die Konditionen klar geregelt: 16.800 € einmalig pro 250-kW-Standardanlage (10 m²), oder alternativ 1.129 € pro Jahr über 20 Jahre (insgesamt 22.580 €). Diese Sätze gelten bundesweit. Bei mehreren Anlagen pro Standort skaliert die Vergütung linear (4 Anlagen = 4-fache Summe).
Anders als beim Verkauf eines Grundstücks bleibt das Eigentum bei einer Pacht vollständig beim Eigentümer. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Anlage zurückgebaut und das Grundstück geht im Originalzustand wieder in Ihre alleinige Verfügung. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Photovoltaik-Großanlagen oder Windparks, wo oft langfristige Belastungen üblich sind.
Die Pacht wird durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert. Das schützt sowohl Sie als auch den Betreiber für die gesamte Vertragslaufzeit.
Pachteinnahmen aus der Verpachtung von Grundstücken sind in der Regel als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zu versteuern. Bei betrieblich genutzten Grundstücken können sie auch als Betriebseinnahmen behandelt werden.
Die Einmalzahlung kann je nach Konstellation auch als nicht steuerbare Entschädigung für die Duldung einer Eigentumsbeschränkung behandelt werden — das hängt stark von der individuellen Steuersituation ab.
Eine erste Eignungsprüfung können wir innerhalb von 48 Stunden kostenlos vornehmen. Dafür brauchen wir lediglich folgende Informationen: Adresse oder Lage des Grundstücks (PLZ und Ort reichen), geschätzte verfügbare freie Fläche (10–50 m²), Art der bisherigen Nutzung.
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