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Stromspeicher für Landwirte

Passives Einkommen für Landwirte.

Sie haben einen Hof mit ungenutzter Brachfläche oder Gewerbeanmeldung? Mit nur 10 m² verpachteter Fläche sichern Sie sich 16.800 € einmalig oder 22.580 € über 20 Jahre.

Warum gerade Landwirte profitieren

Landwirtschaftliche Betriebe haben häufig ungenutzte Brachflächen direkt neben dem Hof oder an den Wirtschaftsgebäuden — eine Ecke, ein Hinterhof, ein Streifen an der Maschinenhalle. Genau solche Flächen sind ideal für die Aufstellung eines kompakten Batteriespeichers: 10 m² reichen aus für eine Standardanlage.

Im Gegensatz zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen — die schnell mal mehrere Hektar belegen — nimmt ein Stromspeicher kaum Fläche weg. Sie können den Rest des Grundstücks weiter landwirtschaftlich nutzen. Die Speicher-Anlage steht unauffällig in einer Ecke und produziert leise und emissionsfrei Geld.

Voraussetzung: gewerbliche Nutzung oder Erschließung

Für die Aufstellung eines Stromspeichers braucht es eine gewerbliche Erschließung oder Nutzungsmöglichkeit. Bei rein landwirtschaftlich gewidmeten Flächen ist die Aufstellung in der Regel nicht direkt möglich — es sei denn, der Betrieb hat eine Gewerbeanmeldung (Direktvermarktung, Hofladen, Photovoltaik-Anlage, Ferienwohnungen).

Ideal sind folgende Konstellationen:

  • Brachflächen an der Maschinenhalle oder am Wirtschaftsgebäude (bei vorhandener Gewerbeanmeldung)
  • Ecken im Hofbereich, die nicht für Verkehr oder Lagerung gebraucht werden
  • Brachflächen neben einer PV-Freiflächenanlage
  • Flächen an Silos, Trocknungsanlagen oder anderen gewerblich erschlossenen Gebäuden

Steuerliche Behandlung für Landwirte

Option A: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Bei Privatvermögen werden die Pachteinnahmen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Nicht gewerbesteuerpflichtig.

Option B: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Wenn das Grundstück Teil des Betriebsvermögens ist, gehören die Einnahmen zur Land- und Forstwirtschaft. Hier kann der pauschalierende Landwirt die Pachteinnahmen unter Umständen sehr steuerschonend abrechnen.

Option C: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Bei gewerblicher Nutzung wird die Einnahme als Gewerbeeinkunft versteuert.

Welche Option für Sie am günstigsten ist, hängt von Ihrer Betriebsstruktur ab. Wir empfehlen vor Vertragsabschluss eine kurze Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

Vorteile gegenüber Photovoltaik-Verpachtung

  • Sehr kleine Fläche: 10 m² statt 1–10 Hektar
  • Hohe Vergütung pro Fläche: 16.800 € für 10 m² übersteigt die Pacht von 5.000 €/Hektar deutlich
  • Keine Blockade von landwirtschaftlicher Fläche: Ackerland bleibt nutzbar
  • Weniger Bürokratie: meist keine Baugenehmigung nötig
  • Schnellere Inbetriebnahme: 4–8 Monate statt 18–24 Monate bei PV
  • Rückbau garantiert: nach 20 Jahren kostenlos durch Betreiber
Für landwirtschaftliche Betriebe

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Auch landwirtschaftliche Betriebe mit Gewerbeanmeldung können vom Stromspeicher-Boom profitieren. Wir prüfen kostenlos und ehrlich.

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