Sie besitzen ein Grundstück mit gewerblicher Nutzung und ungenutzter Fläche? Mit der Verpachtung an einen Batteriespeicher-Betreiber sichern Sie sich passives Einkommen über 20 Jahre.
Sie stellen einem Energieunternehmen eine kleine Stellfläche auf Ihrem Grundstück zur Verfügung — typischerweise 10 m² pro Standardanlage. Auf dieser Fläche wird ein Batterie-Großspeicher aufgestellt, der den überschüssigen Strom aus dem regionalen Netz aufnimmt und bei Bedarf wieder einspeist. Das Energieunternehmen verdient Geld durch die Stabilisierung des Stromnetzes — und gibt einen Teil als Pacht an Sie weiter.
Im Gegensatz zur klassischen Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen oder Gewerbeimmobilien handelt es sich hier um eine sehr kompakte und spezifische Nutzung: Die Fläche bleibt im Wesentlichen Ihre, Sie können sie weiterhin betreten, der Rest des Grundstücks bleibt vollständig nutzbar. Rechtlich gesehen ist es ein Stellflächen-/Gestattungsvertrag, der ähnlich wie ein langfristiger Pachtvertrag funktioniert.
Für die Aufstellung eines AlphaESS-Stromspeichers brauchen wir folgende Voraussetzungen:
Beispiele für ideale Grundstücke: Gewerbeparks mit Brachfläche, Industriebrachen, Höfe landwirtschaftlicher Betriebe mit Gewerbeanmeldung, leerstehende Gewerbeimmobilien mit Außenfläche, Logistikflächen, Speditions-Höfe.
Die Vergütung hängt davon ab, wie viele Anlagen auf Ihrem Grundstück installiert werden können. Maximal sind 4 Anlagen pro Standort möglich (1 MW Gesamtleistung). Sie haben zwei Optionen:
Option 2 bringt also über die Gesamtlaufzeit deutlich mehr Geld — Option 1 hat den Vorteil der sofortigen Liquidität.
Die Pachteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), soweit das Grundstück nicht zu einem Betriebsvermögen gehört. Bei landwirtschaftlich oder gewerblich genutzten Grundstücken können die Einnahmen auch als Betriebseinnahmen versteuert werden. Wir empfehlen vor Vertragsabschluss eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
Die Einmalzahlung kann je nach Konstellation auch als nicht-steuerbare Entschädigung gestaltet werden. Diese Frage klären Sie am besten persönlich mit Ihrem Steuerberater.
Der Stellflächenvertrag läuft standardmäßig 20 Jahre mit Verlängerungsoption von zweimal jeweils 5 Jahren (also bis zu 30 Jahre Gesamtlaufzeit möglich). In den Verlängerungsjahren erhalten Sie zusätzlich eine 5 % Ertragsbeteiligung.
Nach Ende der Vertragslaufzeit wird die Anlage vollständig zurückgebaut — auf Kosten des Betreibers. Ihr Grundstück geht im ursprünglichen Zustand wieder an Sie zurück.
Tragen Sie sich kostenlos ein. Wir prüfen innerhalb von 48 Stunden, ob eine Aufstellung möglich ist, und melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung. Bei positiver Eignung erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen ein verbindliches Indikationsangebot. Bis zur Unterschrift entstehen Ihnen keinerlei Verpflichtungen.
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